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   BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94   

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BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94 (https://dejure.org/1995,351)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 6 AZR 667/94 (https://dejure.org/1995,351)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 (https://dejure.org/1995,351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV Ang - TV Ang-O - Geltungsbereiche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag für die bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Angestellten vom 21.3.1961 (TV Ang) § 1; TV Nr. 401a zur Anpassung des Tarifrechts für Angestellte der Deutschen Bun... despost im Beitrittsgebiet an den TV Ang (TV Ang-O) vom 27.11.1990 § 1
    Neue Bundesländer: Räumlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 224
  • NZA 1996, 384
  • BB 1995, 2380
  • DB 1995, 2379
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94
    "Der TV Ang-O findet Anwendung, wenn ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist (§ 1 Abs. 1 TV Ang-O), nach einer Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des TV Ang auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).«.

    Für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs kommt es auf den Sitz der Dienststelle nicht an, sondern allein auf die Lage des Arbeitsplatzes (vgl. BAG Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - zu I 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Demgegenüber findet auf ein im Beitrittsgebiet begründetes und in den alten Bundesländern fortgesetztes Arbeitsverhältnis westliches Tarifrecht Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - aaO. und Urteil vom 6. Oktober 1994, aaO., zu I 2 b der Gründe).

    In einem Fall vorübergehender Beschäftigung im Westen hat der Senat angenommen, daß nach Rückkehr des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet wieder östliches Tarifrecht gilt (vgl. BAG Urteil vom 6. Oktober 1994, aaO., zu I 3 a der Gründe).

    Zweck des TV Ang-O ist es, den im Verhältnis zu den alten Bundesländern ungünstigeren wirtschaftlichen Bedingungen der neuen Bundesländer Rechnung zu tragen (vgl. für den BAT-O Urteile des Senats vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, aaO., zu I 3 a der Gründe), in denen die Kosten für die dort gelegenen Arbeitsplätze entstehen.

    Der im Tarifrecht neue Begriff "in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet sind" regelt, daß der Grund der Entstehung des Arbeitsverhältnisses im Beitrittsgebiet liegt und das Arbeitsverhältnis dort auch gegenwärtig durchgeführt wird, indem der Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1994, aaO., zu II 2 a cc der Gründe und vom 6. Oktober 1994, aaO., zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94
    Der erkennende Senat hat ein Arbeitsverhältnis als im Beitrittsgebiet begründet angesehen, wenn es einen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (vgl. Urteil des Senats vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs kommt es auf den Sitz der Dienststelle nicht an, sondern allein auf die Lage des Arbeitsplatzes (vgl. BAG Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - zu I 3 a der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu den entsprechenden Regelungen von BAT und BAT-O gilt für ein im Beitrittsgebiet begründetes und dort durchgeführtes Arbeitsverhältnis östliches Tarifrecht (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1994, aaO., zu II 2 a cc der Gründe).

    Zweck des TV Ang-O ist es, den im Verhältnis zu den alten Bundesländern ungünstigeren wirtschaftlichen Bedingungen der neuen Bundesländer Rechnung zu tragen (vgl. für den BAT-O Urteile des Senats vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 -, aaO., zu II 2 b der Gründe und vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, aaO., zu I 3 a der Gründe), in denen die Kosten für die dort gelegenen Arbeitsplätze entstehen.

    Der im Tarifrecht neue Begriff "in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet sind" regelt, daß der Grund der Entstehung des Arbeitsverhältnisses im Beitrittsgebiet liegt und das Arbeitsverhältnis dort auch gegenwärtig durchgeführt wird, indem der Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. Februar 1994, aaO., zu II 2 a cc der Gründe und vom 6. Oktober 1994, aaO., zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 667/94
    Daraus ergibt sich das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Klägerin (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - BAGE 71, 68 = AP Nr. 1 zu § 1 TV Ang Bundespost).

    Demgegenüber findet auf ein im Beitrittsgebiet begründetes und in den alten Bundesländern fortgesetztes Arbeitsverhältnis westliches Tarifrecht Anwendung (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 11/92 - aaO. und Urteil vom 6. Oktober 1994, aaO., zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass der Arbeitnehmer ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung hat, dass sein Arbeitsverhältnis entgegen der Rechtsauffassung seines Arbeitgebers nicht einem bestimmten Tarifvertrag unterfällt, sondern dieses sich nach einem anderen Tarifvertrag richtet (23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 25. Februar 1999 - 6 AZR 494/97 -; 10. August 2000 - 6 AZR 84/99 -).
  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Gewährt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Angestellten, die nach einer Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehren, weiterhin Leistungen nach diesem Tarifvertrag und nicht nach dem auf diese Arbeitsverhältnisse anzuwendenden BAT-O (vgl. dazu Urteile des Senats vom 6. Oktober 1994 und vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und - 6 AZR 667/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt), so muß er andere Angestellte auf vergleichbaren Arbeitsplätzen gleichbehandeln.

    Auch dann findet wieder der BAT-O Anwendung (ständige Rechtsprechung vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    b) Das beklagte Land wendet auf die im Beitrittsgebiet begründeten Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Feuerwehr, die nach einer Tätigkeit in den alten Bundesländern wieder in das Beitrittsgebiet zurückkehren, nicht, wie es tarifrechtlich zutreffend wäre (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - und vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), den BAT-O an, sondern gewährt diesen Angestellten über den Zeitpunkt ihrer Rückkehr hinaus weiterhin Leistungen nach dem BAT.

    Auf die Wahrung eines solchen besteht, wie der Senat im Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen hat, kein Anspruch.

  • LAG Hamm, 10.10.2000 - 6 Sa 2591/98

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem

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  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 24/98

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

    Mit Schreiben vom 10. Juni 1996 teilte die Beklagte der Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats aus den Urteilen vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 697/94 - richtig: - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) und vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95], sog. "Feuerwehrurteil") mit, daß ihr Arbeitsverhältnis seit der Rückkehr in das östliche Tarifgebiet wieder den Vorschriften des BAT-O unterliege.

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Ansicht vertreten, das Arbeitsverhältnis der Klägerin richte sich nach deren Rückkehr in das östliche Tarifgebiet nach den Bestimmungen des BAT-O. Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere aus dem Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) und dem sog. "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - aaO).

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95]; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 und 25. Juli 1998 - 6 AZR 515/97 -, aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Dies hat der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) zur gleichlautenden Bestimmung in § 1 TV Ang-O entschieden.

    Dieses Regelungsziel verbietet es, darauf abzustellen, daß der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BAT-O erfüllende Angestellte bisher im Geltungsbereich des BAT gearbeitet hat (Senatsurteil vom 23. Februar 1995, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem BAT-O (BAG Urteile vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108 = AP Nr. 2 zu § 1 BAT-O; vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; vom 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 = AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, zu II 4 der Gründe; vom 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Nach den mit Revisionsrügen nicht angegriffenen und damit für den Senat bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts erhielt das beklagte Land durch sein Grundsatz- und Rechtsreferat von der vollständig abgefaßten Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 244 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost) am 2./24. November 1995 und damit etwa zur gleichen Zeit wie von der Presseerklärung zur Senatsentscheidung vom 26. Oktober 1995 (aaO) Kenntnis.

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 639/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Anwendung des BAT-O im gesamten Bundesgebiet -

    Mit Schreiben vom 10. Juni 1996 informierte die Beklagte diese Angestellten darüber, daß aufgrund der Urteile des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) und vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95] , sog. "Feuerwehrurteil") auf ihre Arbeitsverhältnisse wieder der BAT-O anzuwenden sei; aus technischen Gründen werde das Gehalt in den Monaten Juni und Juli 1996 noch nach BAT gezahlt, die überzahlten Beträge würden jedoch bei den nachfolgenden Gehaltszahlungen verrechnet.

    Zwar wurde die Klägerin gegenüber Angestellten, die nach einem auf Dauer angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT auf Arbeitsplätze in der Dienststelle der Klägerin im ehemaligen Ostberlin zurückgekehrt sind, ungleich behandelt, denn diese Angestellten haben bis zum 31. Mai 1996 Leistungen nach westlichem Tarifrecht erhalten, obwohl sie nach ihrer Rückkehr in das Beitrittsgebiet tariflich nur Leistungen nach BAT-O zu beanspruchen hatten (vgl. BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 11, zu III 2 der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 [BAG 26.10.1995 - 6 AZR 125/95]; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe).

    Der erkennende Senat hat erstmals durch Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 244 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94]) entschieden, daß auf das im Beitrittsgebiet begründete Arbeitsverhältnis eines Angestellten nach einem auf Dauer angelegten Einsatz im westlichen Tarifgebiet ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet wieder östliches Tarifrecht anzuwenden ist.

    Von dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (aaO) hat die Dienststelle der Klägerin nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts durch Erlaß des Bundesministers des Innern vom 20. Dezember 1995 Kenntnis erlangt.

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. Oktober 1994 (- 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung bestimmt; fortentwickelt im Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 -, zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt) für Arbeitsverhältnisse, die gem. § 1 Abs. 1 BAT-O in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet begründet sind, angenommen, dieser Tarifvertrag sei solange nicht anzuwenden, wie der Arbeitnehmer im räumlichen Geltungsbereich des BAT arbeite, weil der Arbeitnehmer während dieser Zeit seine Arbeitsleistung nicht auf Dauer im Beitrittsgebiet erbringe.

    Der Senat hat in den genannten Urteilen seine Auffassung eingehend begründet (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - zu I 3 der Gründe; Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Berlin, 12.08.1997 - 5 Sa 81/97

    Anwendung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche

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  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 699/97

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

    Nach Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet unterfällt das Arbeitsverhältnis wieder dem östlichen Tarifrecht (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224; 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP BAT-O § 1 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich NR.

    Dies hat der erkennende Senat bereits durch Urteil vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224) zur gleichlautenden Bestimmung in § 1 TV Ang-O entschieden.

    Dieses Regelungsziel verbietet es, darauf abzustellen, daß der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BAT-O erfüllende Angestellte bisher im Geltungsbereich des BAT gearbeitet hat (Senatsurteil 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 307/97

    Vergütung nach BAT - Kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum

    2. Zwar wurde der Kläger gegenüber Arbeitnehmern, die nach einem auf Dauer bzw. auf nicht absehbare Zeit angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT auf Arbeitsplätze im Geltungsbereich des BAT-0 zurückgekehrt sind, ungleich behandelt, denn diese Arbeitnehmer haben zunächst bis zum 30. Juni 1996 Leistungen nach westlichem Tarifrecht erhalten, obwohl sie nach ihrer Rückkehr ins Beitrittsgebiet tariflich nur Leistungen nach BAT-0 zu beanspruchen hatten (vgl. BAG Urteile vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost; vom 21. September 1995 - 6 AZR 151/95 - AP Nr. 6 zu § 1 BAT-O, zu III 2 der Gründe; vom 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 209 = AP Nr. 7 zu § 1 BAT-O, zu I 1 a der Gründe; vom 20. März 1 9 9 7 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 329 = AP Nr. 8 zu § 1 BAT-O, zu II 4 der Gründe; vom 25. Juli 1 9 9 8 - 6 AZR 515/97 - AP Nr. 1 zu § 15 MTL II, zu II 1 c der Gründe).

    Das beklagte Land hat nachdem es von der Presseerklärung zum Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (aaO) und von dem vollständig abgefaßten Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 74, 224 = AP Nr. 3 zu § 1 TV Ang Bundespost) Kenntnis erlangt hatte, in dem erstmals höchstrichterlich entschieden wurde, daß auf das im Beitrittsgebiet begründete Arbeitsverhälthis eines Angestellten nach einem auf Dauer angelegten Einsatz im Geltungsbereich des BAT ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet wieder die Bestimmungen des BAT-0 anzuwenden sind, die gebotenen und rechtlich möglichen Maßnahmen zur Korrektur seines Irrtums ergriffen.

    Daß das beklagte Land solche individualrechtlichen Zusagen auch noch nach Bekanntwerden der Senatsurteile vom 23. Februar 1995 (aaO) und vom 26. Oktober 1995 (aaO) er teilt hätte, ist nicht ersichtlich und wurde von den Parteien nicht behauptet.

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 693/97

    Bundesangestelltentarifgeltung bei Rückkehr ins Beitrittsgebiet - Auslegung einer

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 534/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Versetzung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 719/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • LAG Berlin, 08.08.1997 - 4 Sa 2/97

    Unterschiedliche tarifliche Behandlung der Arbeitnehmer im Beitrittsgebiet;

  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 151/95

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 165/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 807/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

  • BAG, 10.08.2000 - 6 AZR 84/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - BAT-O

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02

    Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 759/00

    Beschäftigter als Angestellter - Feststellungsinteresse

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 454/02

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 515/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

  • LAG Berlin, 14.05.1997 - 18 Sa 111/96

    Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 355/95

    Tarifkonkurrenz: BAT oder BAT-O - zeitweilige Umsetzung

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 602/97
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 238/97
  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 562/97
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 550/96

    Geltungsbereich des BAT-O bei Gebietsänderungen

  • LAG Berlin, 29.01.1998 - 16 Sa 142/97
  • LAG Berlin, 16.09.1997 - 5 Sa 89/97

    Streit über die Anwendung des zutreffenden Tarifvertrages des öffentlichen

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2001 - 1 Sa 469/00

    Geltungsbereich der BAT und BAT-O;; Ende des Bezugs zum Beitrittsgebiet bei

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 291/98
  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 337/98

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • LAG Berlin, 16.07.1997 - 8 Sa 66/96

    Tarifvertrag; Feuerwehr; Vergütungsanspruch; Vergütung

  • LAG Berlin, 05.03.1997 - 13 Sa 130/96

    Rechtsirrtum; Vergütung; Arbeitgeber; Öffentlicher Dienst; BAT; Beitrittsgebiet

  • LAG Berlin, 02.05.1996 - 10 Sa 145/95

    Anwendbarkeit der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes ; Schwerpunkt der

  • LAG Berlin, 11.02.1998 - 18 Sa 108/97

    Streit über die Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) oder des

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 406/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Begründung eines Arbeitsverhältnisses im

  • LAG Berlin, 06.11.1997 - 16 Sa 103/97

    Verlust des räumlichen Bezuges zum Beitrittsgebiet bei dauerhafter Entsendung des

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 527/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Begründung eines Arbeitsverhältnisses im

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 128/98

    Tarifgeltung des BAT-O im Beitrittsgebiet

  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 571/97
  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 785/98

    Tarifliche Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Angestellten der

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 340/98

    Tarifgeltung und Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 517/97
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 494/97
  • LAG Berlin, 19.11.1998 - 7 Sa 53/98

    Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT)-Ost; Anwendung des

  • LAG Berlin, 11.12.1997 - 14 Sa 116/97

    Streit über die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) oder des

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 753/98

    Voraussetzungen für die Bestimmungen des Manteltarifvertrag für die Angestellten

  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 129/98
  • BAG, 15.04.1999 - 6 AZR 570/97
  • BAG, 18.03.1999 - 6 AZR 538/97
  • LAG Berlin, 06.10.1998 - 11 Sa 73/98

    Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) auf im Beitrittsgebiet begründetes

  • LAG Berlin, 03.09.1997 - 8 Sa 83/97

    Anwendbarkeit; Geltungsbereich; BAT; Feuerwehr

  • LAG Berlin, 09.10.1998 - 8 Sa 51/98

    Anwendbarkeit eines Tarifvertrages bei einem mit einem Branchenwechsel

  • LAG Berlin, 12.11.1997 - 13 Sa 101/97

    Anwendung der Bestimmungen des BMT-G II oder des BMT-G-O auf ein

  • LAG Berlin, 10.07.1997 - 10 Sa 59/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrages West oder

  • LAG Berlin, 26.02.1997 - 8 Sa 130/96

    Tarifvertrag; Anwendbarkeit; Geltungsbereich; Ost; West

  • LAG Berlin, 06.05.1998 - 17 Sa 130/97

    Rückgängigmachen einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer bei der Anwendung

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 18 Sa 13/98

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts Ost (MTA-O) oder

  • LAG Berlin, 02.05.1997 - 6 Sa 8/97

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verschulden bei Vertragsschluss

  • LAG Berlin, 28.11.1997 - 4 Sa 92/97

    Streitigkeit über die Anwendung des Tarifrechts Ost oder West; Rückkehr in den

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